„Die SPD-Stadtratsfraktion bittet in einem Antrag für die nächste Ratssitzung die Stadtverwaltung zu beauftragen, dass bei den Stadtwerken Speyer GmbH und den Entsorgungsbetrieben Speyer auch bei zukünftigen Einstellungen der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe TV-V für alle Mitarbeiter, sowohl Angestellt als auch Gewerblich, verbindlich anzuwenden ist, wie in der 16. Werkausschusssitzung vom 24.04.2002 festgelegt,“ teilt der Fraktionsvorsitzende Walter Feiniler mit.
„Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich entschieden dagegen aus, dass bei jeder Neueinstellung, Ein- oder Umgruppierung bei den gewerblichen Mitarbeitern der EBS eine Günstiger-Prüfung „TV-V zu TVÖD“ vorgenommen wird“, so der Fraktionsvorsitzende (Information TOP5 der 14. Werkausschusssitzung vom 21.11.2012-Rechnungshofbericht).
„Die SPD will keine 2-Klassen-Gesellschaft in einer Tochterfirma des Unternehmens der Stadt. Wir sehen den sozialen Frieden und die Mitarbeitermotivation gefährdet. Die Gleichbehandlung wäre nicht mehr gewährleistet, wie im Jahr 2002 von den politischen Gremien bei deren Entscheidung, die Betriebsführung der EBS und die Überleitung der Mitarbeiter zu den SWS zu delegieren, gewollt. Die SPD sieht durch die Einführung von zwei Tarifverträgen außerdem einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der Mehrkosten verursachen wird. Die einstimmige, positive Abstimmung des Initiativantrages der SPD im Werkausschuss vorerst befristet bis zum 31.03.2013 der TV-V bei den Neueinstellungen anzuwenden, unterstreicht dies“, fügt Werkausschussmitglied Gabriele Tabor an.