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Stadträtinnen und Stadträte

Antrag der SPD Fraktion zur Ergänzung bzw. Modifizierung des Verkehrsentwicklungsplanes

Veröffentlicht am 27.02.2014 in Anträge und Anfragen

Die SPD-Fraktion beantragt eine Ergänzung bzw. Modifizierung des Verkehrsentwicklungsplanes in folgenden Sachbereichen:

1. Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen
2. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B9/B39
3. Differenzierte Betrachtung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen an
verschiedenen Streckenabschnitten der B9
4. Vorhaben des Ausbaus der A61 und zugehörige Lärmschutzmaßnahmen
5. Lärmschutz für Anwohner der Bahnstrecke durch Dämmung von Geleisen
6. Ausweisung von Anwohnerparkplätzen im Bereich der geplanten S-Bahn-Haltestelle in Speyer-Süd
7. Verkehrskonzept rund um die Speyerer Schulen
8. Lkw-Parksituation - Entwicklung eines Gesamtkonzepts

Zu 1) Menschen mit Beeinträchtigungen und Ihre Teilhabe im öffentlichen Raum kommen nicht vor. So wurden bei den Erhebungen Vorkehrungen, die in früherer Zeit mit Blick auf diesen Personenkreis getroffen wurden, nicht auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. Zu nennen ist hier beispielsweise im Bereich der Maximilianstraße der in die Pflasterung eingefügte ebene Streifen. Er endet, vom Altpörtel kommend, bei der Einmündung der Schustergasse. Wo er sich befindet, ist er regelmäßig von Stühlen der Straßencafes verstellt, sodass Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehilfen und Kinderwagen ausweichen müssen, wenn sie ihr Recht nicht geltend machen und sich damit ggf. Anfeindungen aussetzen wollen. Den Straßencafebetreibern müsste der Sinn des Streifens bewusst gemacht werden u.a.. müsste die Anzahl der Tische dezimiert werden, die auf der angemieteten Fläche aufgestellt werden. Absenkungen der Bordsteinkanten, die das Überqueren der Straße erleichtern sollen, müssten auf der gegenüberliegenden Seite zu finden sein. Am Altpörtel ist dies nicht der Fall. Hier müssen Rollstuhlfahrer eine unnötige Beschwerlichkeit in Kauf nehmen. Das Bekenntnis der Stadt zur UN-Konvention von 2009 begründet auch weitere Forderungen im Zusammenhang mit der Mobilität. Bei den Ausführungen zum ÖPNV sollte nicht nur an die Energieträger gedacht werden. Die Ausstattung der Busse mit entsprechenden Rampen ist ein Muss, ebenso die Unterstützung eines Fahrdienstes für die Schwerbehinderten, die nicht mit dem ÖPNV befördert werden können. Die Kosten, die den Behinderten für die Teilnahme am öffentlichen Leben entstehen, sollen sich in Grenzen halten. Eine Aufbesserung der durch verschiedene Umstände eingefrorenen Fördermittel ist für das kommende Jahr dringend erforderlich.

Zu 2) Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Bundesstraßen werden im VEP pauschal abgehandelt. Die Verfasser sprechen sich gegen eine Absenkung unter 100 km/h aus, weil nach ihrer Ansicht entsprechende Anordnungen dazu führen könnten, dass die Verkehrsteilnehmer die Umgehungsstraße verlassen und den Weg durch die Innenstadt suchen. Der Straßenabschnitt von der Rheinbrücke ist in diese Überlegung einbezogen. Das ist unsinnig, da die Verkehrsteilnehmer, die Großteils von der anderen Rheinseite kommen und von daher kaum die Verkehrsverhältnisse (Ampeln, Radverkehr, Bahnschranken) bevorzugen, wenn sie auf der B39 entweder in Richtung Neustadt weiterfahren wollen oder ein Ziel in einem Randgebiet von Speyer ansteuern. Die Geschwindigkeit auf der B39 wurde aufgrund der Vielzahl von Unfällen von 100 km/h auf 70 km/h heruntergesetzt. Die Lärmminderung war dabei ein Nebeneffekt, der sich positiv bemerkbar machte und von den Anwohnern begrüßt wurde. Wer ab Speyer-Ost in die Auestraße fahren möchte und heute den Weg über die Hafenstraße nimmt, wird dies auch weiterhin tun. Eine Befreiung der Hafenstraße vom LKW-Verkehr kann allerdings nur durch eine Beschränkung „für Anlieger über 7,5t frei“ erreicht werden.

Zu 3) Über die Lärmsituation an der B9 findet sich im VEP kaum ein Wort. Auch hier sind differenzierte Vorschläge angebracht, selbst wenn sie von der Stadt Speyer alleine nicht umgesetzt werden können. Die Planung sollte zumindest Verhandlungen mit Land und Bund und entsprechende Hinweise für mögliche Lösungen vorsehen. Das beauftragte Büro macht keine Vorschläge. Es beschreibt auch die Situation der Betroffenen nicht, die am Rande der verschiedenen Stadtteile unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt sind. Der westliche Oberkämmerer hat beispielsweise keinen aktiven Lärmschutz in Gestalt einer Lärmschutzwand. Hier wäre auf kurzer Strecke, bis zur Abfahrt Dudenhofer Straße, eine lärmreduzierende Geschwindigkeitsbeschränkung durchaus möglich. Eine in einem Verkehrsversuch zeitweise bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h an der ganzen westlichen Stadtgrenze konnte nicht aufrechterhalten werden. Als nicht sachgerecht begründet wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund des zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandenen Unfallschwerpunktes und der entsprechenden Stellungnahme des Vertreters der Polizei. Das Gericht weist in seinem Urteilsspruch ausdrücklich auf diesen Umstand und auf eine eventuelle Berechtigung der Maßnahme aus Lärmschutzgründen hin! Eine Verbesserung der zwischen Abfahrt Dudenhofen und der nördlichen Stadtgrenze bestehenden Lärmschutzwand, wurde aus finanziellen Gründen auf höherer Ebene bisher nicht diskutiert. Hilfreich wären sicher restriktive Maßnahmen gegen Überschreitungen der zugelassenen Geschwindigkeiten, die sich vor allen Dingen beim Schwerlastverkehr erheblich lärmsteigernd auswirken. Geschwindigkeitskontrollen werden selten beobachtet.

Zu 4) Eine effektive Lärmschutzwand beim Ausbau der A61 müsste in ihrer Ausführung beschrieben werden, auch die Lösung für die Auffahrten.

Zu 5) Die Hervorhebung des ÖPNV lässt jegliche Verbesserungsvorschläge für Lärmschutz vermissen. Speyer wird durch eine Bahnlinie durchquert. Das ist Vorteil und Nachteil zugleich, letzteres allerdings nur für die unmittelbaren Anwohner. Eine Dämmungen der Gleise wurde in Ludwigshafen erprobt. Der VEP behandelt dieses Thema nicht.

Zu 6) Parkmöglichkeiten für Menschen, die mit dem eigenen PKW zum künftigen S-Bahn-Haltepunkt Süd fahren, um von dort z.B. zur Arbeit fahren, finden sich im Wohngebiet nicht, sondern verdrängen die Anlieger. Hier ist eine Verhältnismäßigkeit herzustellen, die u.a. durch Anliegerparkplätze erreicht werden kann. Sicher ist auch an eine ausreichende Zahl von Fahrradständern zu denken, damit der Haltepunkt in den dortigen Straßenzügen nicht unnötig mit motorisierten Fahrzeugen angefahren und belastet wird.

Zu 7) Die SPD-Fraktion setzt sich für ein Verkehrskonzept rund um die Speyerer Schulen ein. Im Jahr 2010 hat diese einen entsprechenden Antrag eingereicht, der einstimmig beschlossen wurde. (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.04.2010 in der Stadtratssitzung vom 06.05.2010). Für uns ist für einen zeitgemäßen Schulstandort ein Schulverkehrskonzept unabdingbar. Deshalb beantragen wir erneut dessen Erarbeitung sowohl in der Verkehrs- als auch Bildungsplanung. Und bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes „Rund um die Speyerer Schulen“ innerhalb des VEPs?
2. Welche Lösungen sind angedacht, um insbesondere die Brennpunkte durch erhöhte Verkehrsbelastung wie parkende Autos sowie abholende Eltern im Bereich der Berufsbildenden Schule, des Doppelgymnasiums, der Edith-Stein-Schule aber auch der Grundschulen zu entschärfen?
3. Werden im Vorfeld der Planung die Anwohner/innen miteinbezogen? Wenn ja, bitten wir um nähere Erläuterungen in welcher Form dies geschieht.
4. Wie können in der Hauptverkehrszeit gefährliche Situationen, die sich für die Schüler/innen durch zu geparkte Fahrrad- und Gehwege ergeben, vermieden werden?
5. Könnte man nicht sogenannte „Abholerflächen“ für Eltern einrichten, die ihre Kinder mit dem PKW von der Schule abholen?
6. Werden an den Schulen Projekte durchgeführt, die die Schüler/innen ermutigen und fördern ihren Schulweg mit dem Fahrrad zu absolvieren? Wenn ja, bitten wir um Angabe.
7. Wie oft wird seitens der Verwaltung kontrolliert, ob die Straßenverkehrsregeln auch an Schulen eingehalten werden, um das Gefahrenrisiko für Kinder sowie die Belastung für die Anwohner zu verringern?

Zu 8) Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, ein Gesamtkonzept im Umgang mit parkenden Lastkraftwagen im Speyerer Stadtgebiet zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei der Entschärfung genannter Brennpunkte liegen. (Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 05.01.2009 in der Stadtratssitzung vom 12.03.2009). Dies wird im aktuellen Entwurf des VEPs nur unzureichend berücksichtigt. In Speyer gibt es somit kein Gesamtkonzept für die Parksituation von Lastkraftwagen in der Stadt. Besonders kritisch ist das Abstellen der LKWs in Wohngebieten oder in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung. Dies führt an einigen Stellen nicht nur zu Behinderungen des Straßenverkehrs, sondern auch zu einer Beeinträchtigung des Sichtfeldes. Außerdem tragen die Lastkraftwagen an einigen Stellen nicht gerade zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Auch durch das Starten der Lastkraftwagen in den frühen Morgenstunden kommt es vielerorts zu Lärmbelästigungen von Anwohnern.