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Bildungsrepublik Deutschland

Veröffentlicht am 09.04.2013 in Bildung

16.000 Unterschriften, die sich gegen die zeitliche Verkürzung der Kindergeldzahlungen richteten, liegen auf Halde. Einwände gegen die Beschränkung der Zahlungsdauer wurden vom Petitionsausschuss und von maßgeblichen PolitikerInnen abgewehrt mit Hinweis auf eine sogenannte Europanorm und mit dem Hinweis, dass Schul- und Studienzeiten ohnehin in der Zukunft verkürzt würden und dass man Geld für Kindereinrichtungen brauche.
Zu büßen hatten dies die Eltern, deren Kinder noch in Diplom- und Masterstudiengängen
ihre Ausbildungen abzuschließen hatten, denn zuerst einmal griffen die Übergangsregelungen, mit denen die Eltern vertröstet wurden, zu kurz.
Nun stellt sich heraus, dass die Argumente, die die maßgeblichen Leute im Jahr 2006 zur Verteidigung vorbrachten, darüber hinaus auch noch falsch sind und in der Zukunft bedeutungslos werden!
Wir freuen uns, dass der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin die Unterschriftenlisten nicht nur sorgsam verwahrt hat, sondern an der Aktion auch gleichzeitig festhielt.
Wir erinnern: Die Aktion begann bei uns hier in Speyer. Der erste Artikel zu der Gerechtigkeitslücke (Bezeichnung stammt von Frau Professor Dr.Irene Gerlach, Bochum) erschien in der Rheinpfalz. Gleichzeitig kritisierte Ulli Nissen mit Unterstützung der AsF Hessen die Entscheidung und brachte kurz darauf einen entsprechenden Antrag in die Bundesdelegiertenversammlung ein, der mit Mehrheit verabschiedet wurde: Die SPD soll alles daran setzen, dass die Gesetzesänderung wieder aufgehoben wird.
Der damalige Unterbezirk Speyer verfasste eine Resolution für einen späteren Bundesparteitag. Viele Genossen und Genossinnen aus unserer Region beteiligten sich an der Unterschriftensammlung, bevor daraus eine landesweite Aktion wurde.
Jetzt überreichte Petra Spoden aus Anlass der Feier zum 40jährigen Bestehen der AsF Sigmar Gabriel und Elke Ferner ein Schreiben, in dem sie noch einmal darauf hinweist, dass und warum hier weiterhin Handlungsbedarf besteht. Kindergeld bis 27 ist auch heute noch gerechtfertigt. Gründe gibt es mehr als genug:
Erstens: Der Plan, die Gymnasialzeit generell zu verkürzen, wurde nicht umgesetzt.
Umgekehrt weichen sogar einzelne Länder (wie z.B. Baden-Württemberg), die das sog. G8 eingeführt hatten, ihre diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften auf.
Zweitens: Verschiedene Hochschulen stellten fest, dass die Zeit für den Bachelor-Studiengang zu knapp bemessen ist.
Drittens: Durch Auslandssemester, die heute von den Studierenden erwartet werden, zieht sich das Studium, alleine aus Spracherwerbsgründen, oftmals in die Länge.
Viertens: Schulabgänger werden motiviert, ein Freiwilliges Soziales Jahr (sog.FSJ) abzuleisten. So wünschenswert ein solcher Entschluss ist, - der/die Studierende rutscht später
möglicherweise in die Altersfalle.
Fünftens: Der Zweite Bildungsweg, auf den wir mit Recht stolz sind, bringt die Eltern, deren Kinder zum Studium kommen, in eine nachteilige Position, da sie u.U. nur sehr kurz einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Zieht man in Betracht, mit welchen Begründungen die Eltern bei der Gesetzesänderung
abgespeist wurden, wird die Sache sogar lachhaft: Es wurde behauptet, das Familienministerium (damals unter Leitung von Frau von der Leyen) brauche das damit eingesparte Geld für Bildungseinrichtungen, da diese für die Kinder doch so wichtig wären.
Der schwarz-gelben Regierung sind sie so wichtig, dass sie Eltern Geld bezahlen, wenn sie ihre Kleinkinder nicht hinbringen.
Den Eltern aber, die ihre Kinder viele Jahre finanziell unterstützen und zu den höchsten Bildungsabschlüssen bringen, also einen beträchtlichen Anteil zur Volkswirtschaft beitragen,
wurde ungeachtet von Gerechtigkeitsfragen eine unpassende Europanorm übergestülpt.
Man fragt sich: War im Kalkül, dass diese Eltern, deren Kinder in verschiedenen Städten
studieren, schwerlich als Gruppe formieren können, um sich gemeinsam zu wehren?
War im Kalkül, dass Eltern kleinerer Kinder eher mit anderen Dingen beschäftigt sind und nicht an eventuelle spätere Studienbedingungen denken? War im Kalkül, dass es lange dauern wird, bis die Alleinerziehenden und die unterhaltsverpflichteten Geschiedenen, die gleichzeitig mit der Gesetzesänderung in eine ungünstigere Steuerklasse fallen, merken, was da mit im Paket ist?
Und: War im Kalkül, dass ein Großteil der Bevölkerung und die Presse mit der Fußballweltmeisterschaft beschäftigt war, während im Bundestag den Familien ein tolles Ei in´s Nest gelegt wurde?
Sicher nicht im Kalkül war, dass uns das Thema nicht loslässt.
Auch heute noch kann mit unterschrieben werden.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält eine Unterschriftenliste bereit, die unter www.vamv.de abgerufen werden kann. In der Themenleiste findest Du das Stichwort „Politische Aktionen“. Gehe weiter zu „Kindergeld bis 27“. Dort ist die Aktion kurz beschrieben und ein Download möglich.

Petra Spoden, stellv. Fraktionsvorsitzende